Ein Nationaler Qualifikationsrahmen (NQR) für Österreich

Das NQR-Bundesgesetz wurde Anfang 2016 erlassen…

Da Bundesgesetz über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) trat nach mehrjähriger Vorbereitungszeit am 15.3.2016 in Kraft. Der österreichische NQR entspricht dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR – Auf englisch ist die Bezeichnung European Qualifications Framework, EQF üblich) und Österreich kommt damit der Empfehlung des Rates der EU nach, einen nationalen Qualifikationsrahmen aufzubauen, besonders auch im Sinne einer Strategie für die Validierung von non-formalem und informellem Lernen. Der österreichische Austauschdienst OeAD wurde im Bundesgesetz als NQR-Koordinierungsstelle genannt, das heißt der OeAD ist in Zukunft dafür zuständig, dass formale und inhaltliche Prüfungen von Zuordnungansuchen durchzuführen.

Wieso der ganze Aufwand?

Wieso braucht Österreich einen NQR und wieso wird dies überhaupt von der EU empfohlen? Man möchte durch den Einsatz des NQRs einen Rahmen für Validierungsverfahren (Anerkennungsverfahren) von Lernergebnisse aus verschiedenen Settings schaffen: Es soll egal sein, wo man gelernt hat, ob es in der Schule ist, in der Arbeit oder zu Hause. Die Zuordnung der eigenen Qualifikationen soll EU-weit Transparenz am Arbeitsmarkt schaffen und darüber hinaus das lebensbegleitende Lernen fördern und erleichtern.

Was bedeutet der NQR für den/die Einzelne/n?

Du kannst dein Wissen, deine Fähigkeiten und deine Kompetenzen im Qualifikationsrahmen zuordnen und mithilfe deiner offiziellen Qualifikationsnachweise belegen, dass dies auch wirklich angebracht ist. Wo würdest du dich einordnen?

NQR Niveaustufen, Qualifikationsrahmen

ArbeitgeberInnen oder Bildungsinstitutionen (im In- und Ausland) bei denen du dich bewerben möchtest verstehen dadurch direkt, was du weißt, kannst und über welche Kompetenzen du verfügst. Deine Position ist damit gestärkt und dein Qualifikationsniveau spiegelt deine Lernergebnisse wieder, die sich im Laufe deines Lebens in der Schule, in Weiterbildungen, an der Uni, am Arbeitsplatz, zuhause oder in einem Verein, etc angesammelt haben.

Übrigens, zur Orientierung: Im Bundesgesetz zum NQR steht, dass Niveau 6 dem Bachelor entspricht, Niveau 7 dem Master/Diplomstudien und Niveau 8 dem PhD/Doktor. Wie andere Qualifikationen gewertet werden steht noch nicht genauer im Bundesgesetz, aber es wird betont, dass die EQR Koordinierungstelle, der OeAD, verpflichtet ist ein Qualfikationsregister (NQR-Register) zu führen. In diesem Register wird Folgendes näher beschrieben:

  • Bezeichnung Qualifikation
  • Zuordnung der Qualifikation im NQR
  • Qualifikationsanbieter (Wer hat die Qualifikation geprüft? Bei einem Bachelor oder Master ist dies beispielsweise Uni oder FH, bei anderen Qualifikationen, etwa solche aus einem Kontext in Arbeit oder Freizeit, selbst gelernt oder durch Kurse (informal, non-formell) können dies auch andere Qualifikationsanbieter sein.
  • Lernergebnisse: Für jede Qualifikation müssen Lernergebnisse formuliert werden, die klar machen, was die Person kann, die über die Qualifikation verfügt.

Fazit – Was bringt uns der NQR?

Zusammengefasst kann man sagen, dass der NQR Transparenz fördern soll und deine Position am Arbeitsmarkt und in der Weiterbildung stärken möchte. Arbeitgebern könnte der NQR die Auswahlverfahren für das Finden von passenden MitarbeiterInnen erleichtern. Ein weiteres Ziel ist außerdem, lebensbegleitendes Lernen zu fördern. Durch die Zuordnung der eigenen Qualifikation im NQR ist man sich bewusst, wo man sich befindet im Spektrum der Qualifikationsniveaustufen und wohin man sich bewegen möchte – Es handelt sich also im wahrsten Sinne des Wortes um einen Rahmen, an den man sich orientieren kann. Dies kann die Komplexität reduzieren aber eventuell auch einschränkend wirken.

Es bleibt abzuwarten und zu beobachten, wie sich das Angebot des NQRs entwickelt.

Weiterführende Links

Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32008H0506(01)

Empfehlung des Rates der EU 2012 zur Validierung von non-formalem und informellen Lernen (VNIL): http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2012:398:0001:0005:EN:PDF

Die gesamte Rechtsvorschrift kann hier nachgelesen werden: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009496

Mehr Infos zum NQR-Gesetz gibt es hier: http://erwachsenenbildung.at/aktuell/nachrichten_details.php?nid=10127

 

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